
Im Fall einer Verschlechterung des beliehenen Grundstücks oder seiner Zubehörstücke, der ein unwirtschaftliches Verfahren des Besitzers nicht zu Grunde liegt, finden zu Gunsten der Pfandbriefbank die Vorschriften des BGB über das Recht des Gläubiger s auf sofortige Befriedigung aus dem Grundstück nur hins. des Betrags Anwendung, für den in.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/pfandbriefbank-grundstuecksverschl
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